Lindewiesener Straße 4

34613 Schwalmstadt-Trutzhain

Lenk- und Ruhezeiten

Wir freuen uns, dass Sie einen Bus anmieten möchten, eine Gruppenreise mit uns planen oder eine Klassenfahrt organisieren.
Der Reisebus ist nicht nur ein äußerst bequemes Verkehrsmittel, sondern zudem eines der sichersten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel. Die Sicherheit während einer Busreise ist einerseits durch die technische Ausstattung wie zusätzliche Bremsanlagen, Notbremsassistent, Abstandsregeltempomat, ESP, ABS, EBS und weiteren zusätzlichen Sicherheitsausstattungen gewährt, andererseits nehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eine wichtige Rolle ein.

Bereits beim Planen einer Reise achten wir darauf, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Die gesetzlichen Vorschriften dienen letztlich Ihrer Sicherheit. Daher sind wir als Busunternehmen und Reiseveranstalter immer darauf bedacht, die Lenk- und Ruhezeiten strikt einzuhalten.

Bedenken Sie bitte auch bei Ihrer Planung die Lenk- und Ruhezeiten! Daher möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Vorschriften geben.

Pausenzeiten:

Ein Fahrer darf maximal 4,5 Stunden am Stück lenken. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Lenkzeitunterbrechung (Pause) von 45 Minuten eingelegt werden. Erst danach beginnt ein neuer Lenkzeitblock von weiteren 4,5 Stunden. Die Lenkzeitunterbrechung kann in zwei Teile aufgeteilt werden. Dabei muss der erste Teil mindestens 15  Minuten und der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen.

Tageslenkzeit:

Im Normalfall darf die Tageslenkzeit 9 Stunden betragen. Zweimal pro Woche sind jedoch maximal 10 Lenkstunden zulässig.

Tagesschichtzeit:

Von der ersten Abfahrt am Morgen bis zum Abstellen des Busses am Abend darf maximal eine Dauer von 15 Stunden liegen. Bedenken Sie bitte auch, dass der Bus zu Beginn der Fahrt vom Betriebshof zu Ihrem Abfahrtsort gelangen muss und nach der Fahrt entsprechend zurück.

Tagesruhezeiten:

Nach jeder Tageschichtzeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingelegt werden. Drei Mal pro Woche darf die Tagesruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden.

Wochenruhezeit:

Nach spätestens 6 Einsatztagen hintereinander muss der Fahrer eine Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden als ununterbrochene Ruhezeit einlegen. Alle zwei Wochen muss die Wochenruhezeit sogar 45 Stunden am Stück betragen. Bei Auslandsfahrten kann der Fahrer sogar bis zu 12 Tage am Stück fahren, muss vorher und nachher jedoch ununterbrochen 45 Stunden am Stück Wochenruhezeit haben.

Planen Sie eine Gruppen- oder Vereinsreise?

Wir sind der richtige Ansprechpartner!

Zur Reisesuche

Ragoss-Reisen
Nach oben scrollen

Reisesuche